Mietbedingungen - NW Information

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Mietbedingungen

Unsere Toilettenwagen sind keine öffentlichen Toiletten.

Bedienungs-Personal
Die Miete der Toilettenwagen erfolgt grundsätzlich mit Riegel-Servicepersonal.
Die Bezahlung des Service incl. Verbrauchs- und Reinigungsmaterial erfolgt über das Toilettenbenutzungsentgelt.

Wir sind ein gewerblicher Betrieb.
Daher ist von jeder Person für jeden Toilettengang ein Benutzungsentgelt zu  bezahlen.
Für nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren
ist die Benutzung kostenfrei.
Auf ausgewählten Veranstaltungen kann es auch 10er-Karten geben

Es gibt, auf Wunsch, die Möglichkeit einer pauschalen Abgeltung des Toilettenbenutzungsentgelts
(z.B. wenn auf Veranstaltungen Eintritt genommen wird).

Bedienungs-Personal
Die Miete der Toilettenwagen erfolgt grundsätzlich mit Riegel-Servicepersonal.
Die Bezahlung des Service incl. Verbrauchs- und Reinigungsmaterial erfolgt über das Toilettenbenutzungsentgelt.

Anders lautende Absprachen müssen schriftlich erfolgen.

Die für die jeweilige Veranstaltung geltende Benutzungsentgelt-Regelung ist dem Angebot zu entnehmen
und muss per Auftragsbestätigung bestätigt werden.

Für die Einhaltung eventuell anders lautender behördlicher Vorschriften und die
daraus entstehenden zusätzlichen Maßnahmen und Kosten ist der Veranstalter verantwortlich.

Die Anzahl evtl. zusätzlicher, extern gestellter Toilettenkabinen /-Wagen ohne oder mit Benutzungsentgelt
ist vorher anzugeben.

 
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