Mietbedingungen 3 - NW Information

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Mietbedingungen 3

Der Mietgegenstand wird an dem zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Standort aufgestellt.
Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht gestattet.
Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust
oder Diebstahl zu sichern. Er ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern,
Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des
Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde uns unverzüglich
und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.

Während der Mietzelt auftretende Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat,
werden auf seine Kosten beseitigt.
Dem Kunden ist es untersagt, selbst Reparaturen durchzuführen oder diese in Auftrag zu geben.
Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel
nicht zu. Über Mietminderungsansprüche bei von uns anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachstehend nichts
anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes
verursacht werden .

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an den Toilettenwagen sowie dem Zubehör:
Ebenfalls haftet der Kunde während der gesamten Mietdauer für Brand, Diebstahl, Sachbeschädigung
oder unsachgemäße Bedienung, unabhängig von wem sie verursacht wurden.
Die aus dem Schaden resultierenden Nachteile und Folgekosten trägt der Kunde.
Wird ein Schaden von uns erst nach Rückgabe der Toilettenwagen erkannt, haftet der Kunde in vollen
Umfang über die Vertragsdauer hinaus.

 
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